Häufige Fragen


Bieten Sie auch beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten wie Geburts- oder Heiratsurkunden an?

Nein. Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung mit einem in Österreich gültigen Rundsiegel brauchen, wenden Sie sich an einen Gerichtsdolmetscher oder ein Mitglied der UNIVERSITAS.

Kann ich Sie um eine kostenlose Probeübersetzung für mein Projekt bitten? Ich möchte mich vorab von der Qualität Ihrer Arbeit überzeugen.

Eine kostenlose Probeübersetzung im Umfang von ca. 200 Wörtern ist kein Problem. Voraussetzung ist jedoch, dass der Probetext zum geplanten Projekt gehört oder sehr ähnlich ist und dass der Projektumfang einen Test rechtfertigt. Wenn ich Sie mit meiner Probeübersetzung nicht überzeugen kann, berechne ich auch kein Honorar. Darüber hinaus können Sie auf dieser Seite einige anonymisierte Beispielübersetzungen aus älteren Projekten einsehen.

Unser Übersetzungsbüro ist auf der Suche nach neuen Korrektoren und Lektoren. Möchten Sie sich unserem QS-Team anschließen?

Leider nein. Qualitätssicherungsservices für Agenturkunden biete ich seit 2008 nicht mehr an. Der Grund für diese Entscheidung war die durchweg fragwürdige Qualität der mir damals von mehreren Büros vorgelegten Übersetzungen, die offensichtlich von unterbezahlten bzw. minderqualifizierten „Linguisten“ angefertigt wurden. Korrekturen und Lektorate für Direktkunden oder mir bekannte Kollegen sind natürlich weiterhin willkommen.

Übersetzen Sie nur ins Deutsche oder auch in andere Sprachen?

Ich habe mich auf Übersetzungen ins Deutsche spezialisiert. Übersetzer mit anderen Zielsprachen finden Sie z.B. im Verzeichnis des Portals ProZ.com.

Arbeiten Sie auch als Dolmetscher? Können wir Sie für eine Konferenz buchen?

Ich bin kein Dolmetscher, sondern Übersetzer. Ich arbeite ausschließlich in meinem eigenen Büro und biete „nur“ schriftliche Übersetzungen an. Auf ProZ.com finden Sie bestimmt einen geeigneten Dolmetscher. Wählen Sie dazu im Suchformular unter „Art der Dienstleistung“ den Eintrag „Interpreting“.